logo

Ball-Druck-Prüfeinrichtung Iecs 60335-1 Klausel-30,1

Grundlegende Eigenschaften
Herkunftsort: China
Markenname: Sinuo
Zertifizierung: Calibration Certificate (Cost Additional)
Modellnummer: SN2137
Handelsimmobilien
Mindestbestellmenge: 1
Preis: Verhandlungsfähig
Zahlungsbedingungen: L/C, T/T
Lieferfähigkeit: 30 Sätze pro Monat
Spezifikationen
Applied standard: Iec 60335-1 Applied clause: 30,1
Diameter of Ball: Ø5mm ±0.05mm Pressure of Ball: 20N±0.2N
Test Stand: 100mm hoher x 50mm Durchmesser Ball Material: Stahl
High Light:

Ball-Druck-Prüfeinrichtung der Klausel-30

,

1

Beschreibung des Produkts

 

IEC 60335-1 Abschnitt 30.1 Kugeldruckprüfgerät

 

Produktinformation:

Der Ball Pressure Tester entspricht vielen Standardanforderungen wie IEC60335-1 Abschnitt 30.1, IEC60884-1, IEC60950-1 und so weiter.Es wird verwendet, um die Hitzebeständigkeit von externen Teilen zu testen, die unddas elektrische Gehäuse, das istaus Dämmstoffen hergestellt.Sie gilt für elektrotechnische Betriebsmittel und deren Baugruppen und Komponenten.Es wird auch für feste elektrische Isoliermaterialien außer Keramik verwendet.

Bei diesem Test wird eine konditionierte Probe auf eine vorgewärmte Unterlage gelegt und einer Kraft von 20 N ausgesetzt, die durch eine 5-mm-Stahlkugel ausgeübt wird.Prüfstand, Probe und Belastungsvorrichtung werden dann eine Stunde lang bei erhöhter Temperatur in einem Ofen aufbewahrt.Nach der Stunde wird die Belastungsvorrichtung von der Probe entfernt, die Probe gekühlt und jede Vertiefung gemessen.Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Prüfstand eine stabile erhöhte Temperatur erreicht hat, die für den Test erforderlich ist.

 

Technische Parameter:

Angewandte Norm IEC 60335-1
Angewandte Klausel 30.1
Kugeldurchmesser Ø5 mm ±0,05 mm
Balldruck 20 N ± 0,2 N (einschließlich Ladevorrichtung und Kugel)
Prüfstand 100 mm hoch x 50 mm Durchmesser, Lochdurchmesser: 1,2 mm
Ball Gehärteter Stahl
Material Rostfreier Stahl
 

Ball-Druck-Prüfeinrichtung Iecs 60335-1 Klausel-30,1Ball-Druck-Prüfeinrichtung Iecs 60335-1 Klausel-30,1